Wichtige Änderungen ab dem 01.01.2026

  • Die Entfernungspauschale wird einheitlich auf
    38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht.
  • Speisen unterliegen einheitlich dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt oder mitgenommen werden. Getränke bleiben weiterhin mit 19 % zu versteuern.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde.
  • Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen Steuerpflichtige 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten.
  • Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags von 12.096 € auf 12.348 €.
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