- Die Entfernungspauschale wird einheitlich auf
38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. - Speisen unterliegen einheitlich dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt oder mitgenommen werden. Getränke bleiben weiterhin mit 19 % zu versteuern.
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde.
- Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen Steuerpflichtige 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten.
- Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags von 12.096 € auf 12.348 €.
Wichtige Änderungen ab dem 01.01.2026

SAH Steuerberatungsgesellschaft
Im Haslet 42
93086 Wörth an der Donau
+49 9482-9401-0
info-wo@sah-kanzlei.de

Montag – Donnerstag: 08:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
© 2025 SAH Steuerberatungsgesellschaft



