Wer im Ernstfall für den Partner oder Geschäftspartner vorsorgen möchte, kann bei der klassischen Risikolebensversicherung schnell in die Schenkungsteuer-Falle tappen.
Ein Rechenbeispiel:
Max schließt eine Police auf sein Leben ab.
Lisa (nicht verheiratet) ist bezugsberechtigt.
→ Todesfallleistung: 500.000 €
→ Freibetrag: 20.000 €
→ Steuerpflichtig: 480.000 €
→ Schenkungsteuer (z. B. 20 %): 96.000 €
Die Lösung:
Wechselseitige Risikolebensversicherung
Lisa versichert Max, zahlt selbst, ist begünstigt.
→ Auszahlung erfolgt aus ihrer eigenen Police
→ Keine Schenkung, keine Steuer.
📚Tipp der Kanzlei:
Diese Gestaltung lohnt sich besonders bei:
• Unverheirateten Paaren
• Patchwork-Konstellationen
• Unternehmern & Geschäftspartnern
Sie möchten Ihre Verträge steuerlich prüfen lassen?
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell.
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