Neue Schwellenwerte für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 01.01.2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen:
- Kleinunternehmer: Keine Abgabe erforderlich.
- Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr unter 2.000 €: Nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung notwendig.
- Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr unter 9.000 €: Quartalsweise Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr über 9.000 €: Monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung