Mit dem neuen Aktivrentenmodell können Rentner künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen – vorausgesetzt, sie haben die Regelaltersgrenze erreicht. Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an.
🔍 Wichtig zu wissen:
• Gilt nur für Arbeitnehmer:innen (nicht für Selbstständige)
• Maßgeblich ist das Lebensalter, nicht die Beitragsjahre
• Vorgezogene Altersrenten (z. B. Rente mit 63) profitieren erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze
• Einkommen über 2.000 € bleibt erlaubt, ist aber steuer- und sozialversicherungspflichtig
• Neuerung ab Januar 2026
📦 Minijob möglich:
Zusätzlich zur Aktivrente kann ein Minijob ausgeübt werden (2026: bis 603 € monatlich) – ohne Auswirkungen auf die Aktivrente.
ℹ️ Die Aktivrente wird automatisch berücksichtigt. Nur bei mehreren Beschäftigungen (Steuerklasse VI) ist eine Bestätigung erforderlich.







































