Neue Schwellenwerte zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen!

Neue Schwellenwerte für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 01.01.2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen:

  • Kleinunternehmer: Keine Abgabe erforderlich.
  • Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr unter 2.000 €: Nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung notwendig.
  • Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr unter 9.000 €: Quartalsweise Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr über 9.000 €: Monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
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