⚠️ Ab dem 24. Oktober 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren und wird zusätzlich zur USt-IdNr. vergeben. Sie ersetzt die USt-IdNr. jedoch nicht.
🔍 Was du wissen musst:
Automatische Vergabe: Wer bereits eine USt-IdNr. hat, erhält diese automatisch als W-IdNr. nach öffentlicher Bekanntmachung.
Neuer Unternehmer: Für alle anderen erfolgt die Zuteilung ab November 2024 elektronisch, entweder direkt oder über den Steuerberater.
📝 Weitere Details: Ab dem 3. Quartal 2025 wird die W-IdNr. auch an alle übrigen wirtschaftlich Tätigen vergeben. Bei mehreren Tätigkeiten werden ab 2026 zusätzliche Unterscheidungsmerkmale vergeben.
📈 Übergangsregelungen: Die Angabe der W-IdNr. auf Steuerformularen ist zunächst nicht verpflichtend, erleichtert aber die Verwaltung und verbessert die Effizienz im Besteuerungsverfahren.
💻 Weitere Informationen findest du auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).